Anmerkung: Das vorliegende Dokument wurde auf Französisch verfasst und für ein leichteres Verständnis des Lesers in die deutsche Sprache übersetzt. Die Übersetzung hat keinerlei offiziellen Wert. Im Streitfall ist allein der französische Text maßgebend.
Die vorliegenden Dienstleistungsbedingungen gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und seinem Kunden vereinbarte Leistungen.
1. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Wirksamkeit
Jede erteilte Bestellung impliziert die vollständige Zustimmung des Kunden zu den vorliegenden Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen unter Ausschluss aller anderen Dokumente.
Eine besondere Bedingung kann nicht vor den Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen vorrangig sein, außer dieses wird formell und schriftlich im Kostenvoranschlag ausgeführt.
Die Ausführung von Dienstleistung durch den Dienstleister setzt seitens des Kunden die Annahme der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen sowie seinen Verzicht auf eigene Allgemeine Einkaufsbedingungen voraus. Eine widersprüchliche Bedingung ist somit, außer sie wird ausdrücklich akzeptiert, für den Dienstleister unwirksam; und dies unabhängig vom Zeitpunkt, zu dem er von dieser erfuhr.
Die Tatsache, dass sich der Dienstleister zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf eine der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen beruft, kann nicht als Verzicht auf die spätere Geltendmachung einer dieser Bedingungen ausgelegt werden.
2. Auftragserteilung / Kostenvoranschlagerstellung
Jedem Auftrag des Kunden geht ein kostenloser Kostenvoranschlag vorher, der vom Dienstleister auf Grundlage der ihm vom Kunden übermittelten und zu übersetzenden Dokumente oder Informationen erstellt wird.
Der vom Dienstleister dem Kunden per Post oder E-Mail übermittelte Kostenvoranschlag enthält insbesondere folgende Angaben:
Der Kunde muss zur definitiven Auftragsbestätigung dem Dienstleister den unveränderten, unterschriebenen und mit dem Vermerk „Zustimmung“ versehenen Kostenvoranschlag auf dem Postweg oder eine E-Mail mit einer Einverständniserklärung, wenn er den Kostenvoranschlag per E-Mail erhalten hat, zurücksenden. Wenn der Dienstleister keine Einverständniserklärung bezüglich seines Kostenvoranschlags erhält, behält er sich das Recht vor, seine Dienstleistung nicht zu beginnen.
Wenn nicht innerhalb von 3 (drei) Tagen nach dem Versand des Kostenvoranschlags und entsprechend der oben festgelegten Bedingungen eine Auftragsbestätigung eingeht, gilt der Kostenvoranschlag als hinfällig.
Der Dienstleister behält sich das Recht vor, nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden vor allem in den folgenden Fällen die Preise für die Dienstleistung zu erhöhen und/oder das auf der ursprünglichen Auftragsbestätigung des Kunden aufgeführten Lieferdatum nicht einzuhalten:
Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kunden zu diesen neuen Liefer- und/oder Rechnungsbedingungen behält sich der Dienstleister das Recht vor, seine Leistung nicht zu beginnen.
Der Kunde trägt, sofern nicht anders im Kostenvoranschlag angegeben, die für die Durchführung der Leistung entstandenen Kosten (Reisen, Versand von Eilzusendungen usw.).
Die Entscheidungen für einen Kostenrabatt, eine Herabsetzung des Tarifs oder die Nutzung degressiver Tarife entsprechend eines Prozentsatzes oder eines Pauschaltarifs (pro Seite, Zeile oder Stunde) liegen im alleinigen Ermessen des Dienstleisters; und dies ausschließlich für die Leistung, die Gegenstand dieser Entscheidung ist. Eventuelle Preisnachlässe oder Rabatte für den Kunden schaffen auf keinem Fall ein Anrecht für spätere Leistungen.
Falls dem Kunden vom Dienstleister im Vorhinein kein Kostenvoranschlag erstellt wurde, findet die Auftragserteilung mittels eines einfachen Austausches von E-Mails statt. Die Übersetzungsdienstleistungen werden entsprechend der üblicherweise vom Dienstleister angewendeten Tarife oder mit einem anderen zwischen diesem und dem Kunden per E-Mail vereinbarten Preis in Rechnung gestellt. Eine Validierung der vom Dienstleister mitgeteilten Lieferfrist durch den Kunden gilt als Auftragsbestätigung.
3. Nachweis
Der Kunde ist damit einverstanden, die E-Mail, eine Kopie sowie den Datenträger für einen Nachweis der Existenz der Annahme des Kostenvoranschlags als dem Original gleichwertig anzusehen.
4. Anzahlung
Für jeden Auftrag, dessen Preis sich auf über 1000 (eintausend) Euro brutto beläuft, kann eine Anzahlung verlangt werden, deren Prozentsatz im Kostenvoranschlag aufgeführt wird. In diesem Fall wird mit der Ausführung der Leistung erst nach Eingang dieser Anzahlung begonnen.
5. Lieferfrist
Vorbehaltlich des Eingangs aller zur Übersetzung bestimmten Dokumente im vollen Umfang gilt die im Kostenvoranschlag angegebene Lieferfrist nur, wenn der Kunde seinen Auftrag entsprechend der in Artikel 2 aufgeführten Bedingungen innerhalb von 3 (drei) Tagen nach Erhalt des Kostenvoranschlags bestätigt. Nach dieser Frist kann der Kostenvoranschlag entsprechend der Arbeitsauslastung des Dienstleisters geändert werden.
6. Verpflichtungen des Dienstleisters
Der Dienstleister bemüht sich, eine Übersetzung anzufertigen, die dem individuellen Bedarf des Kunden entspricht. Zu diesem Zweck setzt er alles dran, um die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationsmaterialien (Glossare, Pläne, Zeichnungen, Abkürzungen usw.) zu berücksichtigen und in die Übersetzung einzubeziehen. Der Dienstleister bleibt mit dem Kunden in Kontakt, um diesem Unstimmigkeiten oder Unklarheiten des Ausgangstexts zu unterbreiten und ihm eventuelle Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Der Dienstleister kann für Unstimmigkeiten oder Mehrdeutigkeiten im Ausgangstext nicht haftbar gemacht werden. Die Überprüfung der technischen Kohärenz der endgültigen Textversion unterliegt alleinig der Verantwortung des Auftraggebers.
7. Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, dem Dienstleister alle zu übersetzende Texte im vollen Umfang und sämtliche für das Verständnis des Texts notwendigen technischen Informationen sowie die gegebenenfalls erforderliche Fachterminologie zur Verfügung zu stellen. Wenn der Kunde seiner Verpflichtung, den Dienstleister zu informieren, nicht nachkommt, kann der Dienstleister nicht für eventuelle Nichtkonformitäten oder das Nichteinhalten des Lieferdatums haftbar gemacht werden.
Der Kunde verfügt über eine Frist von 10 (zehn) Werktagen nach Eingang seiner übersetzten oder lektorierten Dokumente, um schriftlich eine eventuelle Unstimmigkeit bezüglich der Qualität der erbrachten Dienstleistung zu äußern. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht. Einwände werden nicht mehr zugelassen. Zu diesem Zweck ist der Kunde damit einverstanden, dass eine Empfangsbestätigung per Post oder E-Mail als Beweis für die Lieferung gilt.
8. Vertraulichkeit
Der Dienstleister verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der Informationen zu wahren, die ihm vor, während oder nach der Durchführung der Dienstleistung bekannt werden. Die Originale werden dem Kunden auf schriftliche Anfrage hin zurückgegeben.
Der Dienstleister kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn bei der Übertragung der Daten diese abgefangen oder entwendet werden, insbesondere bei der Übermittlung via Internet. Es obliegt folglich dem Kunden, den Dienstleister im Vorhinein oder bei der Auftragsvergabe anzugeben, wie die Daten übermittelt werden sollen, damit die Vertraulichkeit sämtlicher sensiblen Informationen gewahrt bleibt.
9. Format
Die Übersetzung wird normalerweise per E-Mail im Format des Ausgangstextes geliefert. Auf Wunsch kann sie auch per Post geliefert werden. Andere Übertragungswege oder Formate müssen ausdrücklich zwischen den zwei Parteien vereinbart werden, wobei die Möglichkeit besteht, dass sie zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
10. Haftung
In jedem Fall beschränkt sich die Haftung des Dienstleisters ausschließlich auf den Betrag der betreffenden Rechnung.
Der Dienstleister kann auf keinem Fall für stilistische Nuancen oder ohne sein schriftliches Einverständnis an der Übersetzung vorgenommene Änderungen haftbar gemacht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine vereinbarter Lieferfrist keine verbindliche Frist ist und eine Verspätung keine Verzugsstrafen nach sich ziehen kann. Der Dienstleister kann auf keinem Fall für direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die dem Kunden oder Dritten aufgrund einer verzögerten Lieferung entstehen, die vor allem auf höhere Gewalt oder eine eventuelle Verzögerung bei der Zustellung per E-Mail oder auf dem Postweg zurückzuführen sind.
11. Korrekturen und Korrekturlesen
Bei Meinungsverschiedenheiten über bestimmte Punkte der Leistung behält sich der Dienstleister das Recht vor, diese in Zusammenarbeit mit dem Kunden zu korrigieren.
Wenn die Übersetzung gedruckt werden soll, erhält der Dienstleister zum Korrekturlesen eine Druckfahne.
Für jede Korrektur und jedes Korrekturlesen wird, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, eine zusätzliche Rechnung auf der Grundlage des geltenden Stundensatzes gestellt.
12. Zahlungsbedingungen
Der gesamte Rechnungsbetrag muss, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 30 (dreißig) Tagen zum Monatsende ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung beglichen werden. Bei Zahlung per Scheck oder einer Banküberweisung aus dem Ausland werden die Wechsel- und Bankgebühren entweder im Kostenvoranschlag aufgeführt oder dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt. Die Übersetzung bleibt bis Eingang der vollständigen Zahlung Eigentum des Dienstleisters.
Da diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen Gegenstand einer Vereinbarung zwischen dem Dienstleister und dem Kunden sind, unterliegt die Zahlung des Rechnungsbetrags für die Erbringung der Dienstleistung nicht der Überprüfung, Genehmigung oder Zahlung durch eine andere Partei.
Für Geschäftskunden gilt, dass bei Zahlungsverzug die laufenden Aufträge von Rechts wegen bis zur vollständigen Bezahlung unterbrochen werden und der Kunde ohne vorherige Mahnung gemäß Artikel L.441-6 des Handelsgesetzbuchs zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe des von der Europäischen Zentralbank auf ihre jüngste Refinanzierungsoperation angewandten Zinssatzes zuzüglich 10 (zehn) Prozent auf den betreffenden Rechnungsbetrag sowie einer Pauschalentschädigung für Einziehungskosten in Höhe von 40 (vierzig) Euro verpflichtet ist.
Der Dienstleister nimmt vom Kunden keine neuen Aufträge an, solange dieser nicht vollständig den geschuldeten Betrag beglichen hat.
13. Intellektuelles Eigentum
Bevor der Kunde dem Dienstleister ein Dokument zur Übersetzung vorlegt, muss der Kunde sicherstellen, dass er das Recht dazu hat. Er muss also der Ersteller des Originaldokuments sein oder vom Inhaber des Urheberrechts dieses Dokuments die schriftliche Erlaubnis zur Übersetzung dieses Dokuments erhalten haben.
Andernfalls kann der Dienstleister nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn ein Teil oder das ganze vom Kunden anvertrauten Dokuments das geistige Eigentumsrecht oder ein anderes Recht eines Dritten oder eine geltende Vorschrift verletzt. In diesem Fall ist der Kunde alleinig für eventuelle Schäden oder finanziellen Folgen haftbar, die sich aus seiner Fahrlässigkeit ergeben.
Der Kunde erkennt zudem an, dass die vom Dienstleister erhaltene Übersetzung ein neues Dokument ist, dessen Urheberrechte gemeinsam vom Autor des Originaldokuments und dem Dienstleister gehalten werden. Folglich behält sich der Dienstleister gemäß dem französischen Gesetz zum geistigen Eigentum, Artikel L.132-11 bei Leistungen mit literarischem oder künstlerischem Charakter das Recht vor, dass sein Name auf jedem Exemplar oder bei jeder Veröffentlichung genannt wird.
14. Stornierung
Bei der schriftlich dem Dienstleister mitgeteilten Stornierung eines sich in Ausführung befindlichen Auftrags wird unabhängig vom Stornierungsgrunds dem Kunden die bereits geleistete Arbeit zu 100 % (hundert Prozent) in Rechnung gestellt, sowie die noch ausstehende Arbeit zu 50 % (fünfzig Prozent).
15. Gütliche Einigung
Die Parteien verpflichten sich, bei Streitigkeiten jeglicher Art, auf folgende Weise sich um eine gütliche Beilegung dieser Streitigkeit zu bemühen: Nach Auftreten eines strittigen Sachverhalts wird die am schnellsten handelnde Partei die Schiedskommission der SFT per Einschreiben mit Empfangsbestätigung mit der Zustellung einer Kopie per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an die andere Partei anrufen. Die Parteien betrauen diese Schiedskommission mit dem Versuch einer Schlichtung entsprechend der von ihr festgelegten Bedingungen, die zu einem Vergleich führen sollen. Die Parteien verpflichten sich, ihr Möglichstes zu tun, damit diese Schlichtung eine Aussicht auf Erfolg hat. Sie verpflichten sich, nach gutem Glauben zu handeln. Sie verpflichten sich außerdem, in den 4 (vier) Monaten nach Anrufen der Schlichtungskommission keinen Richter anzurufen und erkennen an, dass jegliche Anrufung, die im Widerspruch mit dieser Verpflichtung ist, als Ablehnung oder Behinderung der gütlichen Einigung des Streitfalls verstanden werden kann und die Zahlung eines Betrags von 1500 (eintausendfünfhundert) Euro an die andere Partei rechtfertigt.
16. Rechtsstreitigkeiten
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem französischen Recht und sind dementsprechend auszulegen.
Falls gemäß Artikel 15 oben keine gütliche Einigung erzielt werden kann, ist Frankreich ausschließlicher Gerichtsstand für die Beilegung aller Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Dienstleistung und den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.